Abrechnungsänderung bei Stimmprothesen
 

Was ändert sich ab dem 01.07.2025?

Stimmprothesen können nicht mehr im Rahmen der Hilfsmittelverträge abgerechnet werden. Die Abrechnung von Verweil-Stimmprothesen wird dann von den gesetzlichen Krankenversicherern in den Bereich „Gesonderte Sachkosten“ überführt. Einige Krankenkassen haben diese Regelung bereits umgesetzt, dazu finden Sie weiter unten eine Liste zum download. Weitere Kostenträger könnten folgen.

Aber keine Sorge: Stimmprothesen bleiben weiterhin erstattungsfähig - lediglich der Abrechnungsweg ändert sich. Weiter unten auf dieser Seite erfahren Sie, wie es zukünftig gehandhabt wird.

Was bleibt gleich?

Diese Änderung betrifft ausschließlich Ihre Stimmprothesen und das dazugehörige Zubehör (z. B. Reinigungsbürsten, Plug, Spülpipette).

Andere Produkte für die Tracheostomaversorgung sind nicht betroffen. Das bedeutet, dass bei anderen Hilfsmitteln (z. B. Trachealkanülen, Filter, Basisplatten oder Pflegeprodukte) alles so bleibt wie bisher.

Diese Informationen entsprechen den aktuellen Gesprächen mit den Kostenträgern. Sie gelten vorbehaltlich etwaiger ergänzender oder abweichender Mitteilungen.

Ärztin bedient Tablet, daneben liegt eine Stimmprothese

Wie wird jetzt abgerechnet?

Im Moment gibt es zwei verschiedene Abrechnungswege, da nicht alle Krankenkassen die neue Handhabung eingeführt haben.

Über Sachkostenformular

Die Krankenkasse hat bereits umgestellt und handhabt nach dem Sachkostenprinzip. Das bedeutet:
 

  • Ärzt*innen füllen das Sachkostenformular aus (statt wie bisher dem Muster 16 Rezept) und bestellen damit die für die Patient*innen benötigten Produkte (Stimmprothese und Zubehör)
  • Ärzt*innen (oder Patient*innen) sendet das ausgefüllte und unterschriebene Sachkostenformular an die Andreas Fahl Medizintechnik GmbH
  • Die Produkte werden wie gewohnt direkt an die Patient*innen versendet
  • Die Abrechnung erfolgt durch uns direkt mit der Krankenkasse, dadurch wird das Budget der Ärzt*innen nicht belastet

 

Weiter über Hilfsmittelvertrag

Die Krankenkasse hat die neue Regelung bisher nicht eingeführt, es geht weiter wie gehabt. Das bedeutet, die Versorgung der Patient*innen wird bis auf Weiteres wie gewohnt gemäß dem aktuellen Hilfsmittelpauschalvertrag geregelt.

  • Ärzt*innen stellen ihren Patient*innen ein rosa Rezept (Muster 16) aus
  • Patient*innen nehmen anschließend Kontakt mit uns auf, um die benötigten Produkte auf dem gewohnten Weg zu erhalten

Download Sachkostenformular

Sachkostenformular (Medizinprodukte) 
im Zusammenhang mit vertragsärztlichen Leistungen

Für die Bereitstellung und Abrechnung ist für teilnehmende Krankenkassen dieses Formular zu verwenden.
Eine aktuelle Liste teilnehmender Krankenkassen können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: 
https://www.fahl.com/de/downloads-detail/uebersicht-krankenkassen

  1. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Ein Beispiel hierzu finden Sie auf der anhängenden Ausfüllhilfe.
  2. Unterschreiben Sie die Eigenerklärung sowie die Abtretungserklärung.
  3. Senden Sie das ausgefüllte Formular als Bestellung an den Lieferanten.
  4. Der Lieferant rechnet direkt mit der teilnehmenden Krankenkasse ab und liefert an den Versicherten.

 

Download Ausfüllhilfe

Ausfüllhilfe für die Versorgung von
Stimmprothesen und Zubehör infolge Wegfalls
der Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis

Zur Bereitstellung und Abrechnung ist für teilnehmende Krankenkassen das vorangestellte Formular zu verwenden.

Ablauf des Verfahrens:

  1. Versorgung der Produkte, auch Zubehör, durch grünes Rezept (DIN A4 Formular in den Drucker legen und mit Muster + Angaben bedrucken)
  2. Ausdrucken des Rezeptes auf dem vorliegenden Sachkostenformular
  3. Ausfüllen des Sachkostenformulars:
    • Angabe BSNR des Arztes
    • Angabe EBM-GOP
    • Angabe des ICD10
    • Angabe des Datums der Leistungserbringung / Neuverordnung
  4. Eigenerklärung unterzeichnen
  5. Abtretungserklärung des Abrechnungsanspruchs gegenüber der Krankenkasse an den Lieferanten mittels Unterschrift abgeben
  6. Übermittlung des Formulars als Bestellung an den Lieferanten
  7. Lieferung erfolgt direkt an den Versicherten
  8. Lieferant rechnet direkt mit teilnehmender Krankenkasse ab

Welche Krankenkassen haben bereits umgestellt?

Da noch nicht alle Krankenkassen ihre Abrechnung umgestellt haben, lohnt sich ein Blick auf die eigene Krankenkasse, bzw. die des Patienten oder der Patientin.

Eine Übersicht finden Sie hier:

AOK Rheinland / Hamburg 
Barmer 
BIG direkt gesund 
BKK Gildemeister Seidensticker 
BKK mkk - meine krankenkasse 
BKK Technoform 
BKK VerbundPlus 
DAK Gesundheit 
HEK - Hanseatische Krankenkasse 
hkk Handelskrankenkasse 
IKK Brandenburg und Berlin 
IKK Classic 
IKK gesund plus 
IKK Innovation 
IKK Südwest 
KKH Kaufmännische Krankenkasse 
mhplus Krankenkasse 
Mobil Krankenkasse 
pronova BKK 
SBK 
Techniker Krankenkasse 

Unsere Lösung für einen weiterhin unkomplizierten Versorgungsweg:

  • Vorversorgung aller Patient*innen mit Ersatz-Stimmprothese. 
  • Ab dem 01.07.2025 erhalten alle Patient*innen eine Ersatzprothese im Voraus. So ist die nächste benötigte Prothese direkt verfügbar und der Wechsel kann unmittelbar erfolgen.

Vorteile für Ärzte und Ärztinnen

  • Der Patient bringt die Stimmprothese mit, so ist ein sofortiger Austausch möglich.
  • Bei Bedarf indikationsspezifische Produktanpassungen nach Rücksprache und schnelle Lieferung direkt an den Patienten oder Arzt.
  • Die Abrechnung übernehmen wir. Der Arzt tritt seine Ansprüche gegen die gesetzlichen Krankenversicherer über ein krankenkassenspezifisches Sachkostenformular an uns ab.
  • Stimmprothesenlieferant und Hilfsmittellieferant können, müssen aber nicht identisch sein. Kein Wechsel erforderlich.
  • Der etablierte Versorgungsweg bleibt erhalten. Kein zusätzlicher Abrechnungsaufwand.

Vorteile für Patienten und Patientinnen:

  • Der nächste Prothesen-Wechsel ist gut vorbereitet.
  • Individuelle Beratung aus breitem Produktsortiment.
  • Indikationsspezifische Produktanpassungen nach Rücksprache und schnelle Lieferung direkt an den Patienten oder Arzt.
  • Stimmprothesenlieferant und Hilfsmittellieferant können, müssen aber nicht identisch sein. Kein Wechsel erforderlich.
  • Der etablierte Versorgungsweg bleibt erhalten.

Unser Versprechen:

Wir sorgen für eine unkomplizierte, sichere und lückenlose Versorgung für alle Stimmprothesentragende – von Flensburg bis Bad Tölz.

Falls Sie noch Fragen hinsichtlich der Stimmprothesenversorgung haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung:
Telefonisch unter 0 22 03 / 29 80 - 200
Per E-Mail unter vertrieb@fahl.de